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Mitbringsel aus dem Urlaub, Was darf ich von Mallorca nach Deutschland einführen?

Sophie Weber

Mallorca, die beliebte Ferieninsel im Mittelmeer, lockt nicht nur mit traumhaften Stränden und leckerem Essen, sondern auch mit vielen Souvenirs und Spezialitäten, die man gerne mit nach Hause nehmen möchte. Doch was darf man eigentlich zollfrei von Mallorca nach Deutschland einführen?

Grundsätzlich gilt: Da Mallorca zu Spanien und damit zur Europäischen Union gehört, gelten für die Einfuhr von Waren die gleichen Freimengen wie für Reisen innerhalb Deutschlands. Das bedeutet, dass Sie folgende Mengen an Waren ohne Anmeldung und ohne Zahlung von Zoll und Steuern mit nach Hause nehmen dürfen:

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (bis 3g), 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak
  • Alkohol: 10 Liter Spirituosen (z.B. Hierbas oder Palo), 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Portwein, Madeira oder Sherry), 60 Liter Schaumwein, 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (z.B. Alkopops) und 110 Liter Bier
  • Kaffee: 10kg
  • Weitere Lebensmittel: Es gibt keine Beschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, solange diese für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Besondere Regelungen für Wein: Für die Einfuhr von Wein aus Mallorca nach Deutschland gibt es keine festgelegte Obergrenze. Sie dürfen also soviel Wein mit nach Hause nehmen, wie Sie transportieren können – solange es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

Verbotene und eingeschränkte Einfuhren:

  • Artenschutz: Die Einfuhr von geschützten Pflanzen und Tieren oder Produkten daraus ist strengstens verboten. Dazu gehören beispielsweise Korallen, Muscheln, Seeigel und Kakteen.
  • Lebensmittel: Fleisch, Milchprodukte und Eier dürfen nur in kleinen Mengen (z.B. für den Eigenbedarf) eingeführt werden.
  • Bargeld: Bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie Bargeldsummen ab 10.000€ beim Zoll anmelden.

Tipp:

  • Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Website des Zoll https://www.zoll.de/EN/Home/home_node.html über die aktuellsten Einfuhrbestimmungen.
  • Bewahren Sie die Quittungen für Ihre Einkäufe auf Mallorca auf, falls Sie diese beim Zoll vorlegen müssen.
  • Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen Ihres Ziellandes, falls Sie auf Ihrer Reise Zwischenstopps in anderen Ländern einlegen.

Fazit:

Mit ein bisschen Beachtung der zollrechtlichen Bestimmungen können Sie problemlos Andenken und kulinarische Mitbringsel von Ihrem Mallorca-Urlaub nach Hause nehmen und ein Stück Urlaubsgefühl in Deutschland genießen.

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