Mallorca, die wunderschöne Baleareninsel, lockt jedes Jahr Millionen von Touristen mit ihren traumhaften Stränden, dem türkisfarbenem Meer und der atemberaubenden Landschaft. Doch neben all den schönen Dingen, die man auf der Insel erleben kann, gibt es auch einige Dinge, die man nicht mit nach Hause nehmen darf.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Gegenstände bei der Ausfuhr von Mallorca verboten sind und warum.
1. Naturschätze:
Mallorcas Natur ist einzigartig und zerbrechlich. Um diese zu schützen, ist es strengstens verboten, Muscheln, Steine, Sand oder Pflanzen vom Strand oder aus anderen Naturgebieten mitzunehmen.
2. Bedrohte Arten:
Auch der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist auf Mallorca untersagt. Dazu gehören beispielsweise Korallen, Seeigel und bestimmte Reptilienarten.
3. Lebensmittel:
Frisches Obst und Gemüse sowie Fleisch- und Milchprodukte dürfen aus hygienischen Gründen nicht aus der EU ausgeführt werden.
4. Antiquitäten und Kunstgegenstände:
Beim Kauf von Antiquitäten und Kunstgegenständen auf Mallorca sollten Sie unbedingt auf eine Echtheitsbescheinigung achten. Ohne diese kann Ihnen die Ausfuhr der Gegenstände verwehrt werden.
5. Waffen und Munition:
Natürlich ist auch das Mitnehmen von Waffen und Munition aus Mallorca verboten.
6. Übermäßige Mengen Alkohol und Tabak:
Zwar dürfen Sie für den Eigenbedarf zollfrei Alkohol und Tabak von Mallorca mit nach Hause nehmen, die Mengen sind jedoch begrenzt. Sollten Sie die Freimengen überschreiten, müssen Sie mit Zollgebühren rechnen.
Tipp:
Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise auf Mallorca noch einmal genau über die aktuellen Zollbestimmungen. So vermeiden Sie unnötige Ärger am Flughafen.
Fazit:
Mallorca hat viel Schönes zu bieten, aber es ist wichtig, die Natur und die Umwelt der Insel zu respektieren. Beachten Sie die oben genannten Hinweise, um einen sorgenfreien Urlaub zu genießen und gleichzeitig dazu beizutragen, dass Mallorca auch für zukünftige Generationen ein Paradies bleibt.